Lizenzvereinbarung für Illustrationen

 

 

1. Lizenzgeber und Lizenznehmer Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen [Name des Künstlers/der Künstlerin] („Lizenzgeber“) und [Name des Lizenznehmers] („Lizenznehmer“) geschlossen.

2. Lizenzerteilung Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht-exklusive Recht, die bereitgestellten Illustrationen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen, reproduzieren, anpassen und in gedruckten oder digitalen Büchern zu verwenden.

3. Nutzungsumfang Die Lizenz umfasst die Verwendung der Illustrationen in und auf Büchern, einschließlich Buchcovern, Innenseiten und Werbematerialien, ausschließlich für den angegebenen Zweck. Jegliche andere Nutzung erfordert eine separate Genehmigung.

4. Einschränkungen Der Lizenznehmer darf die Illustrationen nicht verkaufen, unterlizenzieren oder weitergeben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers vor. Die Illustrationen dürfen nicht für illegale, diffamierende oder anstößige Zwecke verwendet werden.

5. Urheberrecht und Eigentum Der Lizenzgeber behält das Urheberrecht an den Illustrationen. Der Lizenznehmer erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung gemäß dieser Vereinbarung und besitzt keinerlei Rechte am geistigen Eigentum des Lizenzgebers.

6. Vergütung Die Nutzung der Illustrationen gemäß dieser Vereinbarung erfordert die Zahlung einer vereinbarten Lizenzgebühr. Die Gebühr wird bei Vertragsabschluss oder gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

7. Haftungsausschluss Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung der Illustrationen entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8. Laufzeit und Kündigung Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum des Vertragsabschlusses in Kraft und bleibt gültig, es sei denn, sie wird von einer der Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt.

9. Anwendbares Recht Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes [Name des Landes], ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.

10. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.